10 kWp-Grenze bei PV-Anlagen aufgehoben

Seit dem 01.01.2021 wurde die 10 kWp-Grenze bei Photovoltaik-Anlagen aufgehoben!

Das heißt, dass bei Anlagen bis zu 30 kWp kein Erzeugungszähler mehr benötigt wird und die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch entfällt.

Was bedeutet das für Sie?

Durch diesen Vorteil können wir auf Wohngebäuden größere Anlagen zur Versorgung des Hausverbrauchs, von Wärmepumpen, Ladestationen für E-Autos und Heizungen verbauen.

Für Sie als Verbraucher ist das bei den stetig steigenden Strompreisen ein enormer Mehrgewinn, denn der Autarkiegrad erhöht sich beachtlich.

Sie gewinnen durch das eigene Sonnenkraftwerk an Unabhängigkeit und sparen enorm Energiekosten ein - vom guten Gefühl im Hinblick auf den ökologischen Fußabdruck ganz zu schweigen!

Ökonomisch und nachhaltig in die Zukunft mit der Kraft der Sonne - mit Urlbauer Sonnenstrom!

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